Als Freiberufler kann es ja - je nach AGB/Auftrag - vorkommen, dass Termine bei Versandsachen gehalten werden, falls man noch das Datum des Poststempels des jeweiligen Tages auf dem Briefumschlag erhält.
Hat jemand eine Ahnung, ob man bei Spätleerungen/Nachtleerungen noch den Poststempel mit dem Datum des Einwurftages, oder den Stempel mit dem Datum des nächsten Tages erhält?