Freiberufler werden

Was ist ein Freiberufler?
Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen sind Freiberufe. Es handelt sich hierbei um wissenschaftliche, erzieherische, unterrichtende, schriftstellerische oder künstlerische Tätigkeiten, welche selbstständig ausgeübt werden. Diejenigen, die einem Freiberuf nachgehen, werden als Freiberufler bezeichnet.
Die nicht gewerblichen Berufe werden in einer Art Katalog aufgeführt und sind im Einzelnen nachzulesen in § 18 EStG. Daher nennt man diese Berufe auch „Katalogberufe“. Wenn Ihre Tätigkeit einem Katalogberuf entspricht, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen und unterliegen auch nicht der Gewerbeordnung, da Sie kein Unternehmer im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 GewStG sind.
Klassische Katalogberufe sind beispielsweise Rechtsanwälte oder Ärzte. Aber auch Journalisten, Bildberichterstatter, Übersetzer, Dolmetscher, Schriftsteller, Reporter, Historiker, Lektoren und andere Angehörige der publizistischen Berufe fallen darunter.


Wie wird man Freiberufler?

Sie möchten Korrektor, Lektor, Wissenschaftslektor, Übersetzer, Dolmetscher, beglaubigter Übersetzer, beeidigter Dolmetscher, Texter, Werbetexter, Redakteur, Bewerbungshelfer oder freiberuflicher Historiker werden?

Wir können das gut verstehen. Freiberufliche Tätigkeiten – beispielsweise jene als Lektor – sind für viele Leute ein Traumberuf.
Zunächst sollten Sie ein beruflich einschlägiges Studium absolvieren oder absolviert haben. Wenn Sie zum Beispiel Texte korrigieren oder lektorieren möchten, bietet sich ein Germanistikstudium an. Generell kommt jedoch eine ganze Reihe von Aus- und Weiterbildungen in Betracht, welche Sie zu einer der hier relevanten freiberuflichen Tätigkeiten befähigt.

In jedem Fall sollten Sie als Freiberufler jedoch über ein sehr großes Allgemeinwissen verfügen. Dazu gehört auch permanente Weiterbildung. Diese muss auch nicht teuer sein und Sie können sich heutzutage auch online von zuhause aus weiterbilden. Wir empfehlen hierzu die Studiengemeischaft Darmstadt (SGD). Die SGD bietet Kurse aus den verschiedensten Fachbereichen an, sei es BWL oder Sprachen:

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Für sonstige Weiterbildungen auf wissenschaftilchem Niveau empfehlen wir einen der folgenden Anbieter:
IUBH Hochschule - Fernstudium & Zertifikatskurse

Seien Sie selbstbestimmt und frei!
Egal ob Sie noch studieren und sich ausprobieren und erste Referenzen sammeln möchten, oder bereits langjährige Berufserfahrung haben und Profi sind: Der Weg in die Selbstständigkeit ist immer lohnenswert! Wenn Sie nicht den Sprung ins kalte Wasser wagen wollen, können Sie sich auch nebenberuflich selbstständig machen.
Wir möchten an dieser Stelle dennoch explizit junge Akademiker, aber auch graduierte Studierende dazu ermutigen, einen ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Ihr potentielles Kundenspektrum ist vielfältig und breit gefächert. Vom Privatmann bis zur großen Firma. Immer mehr Unternehmen lagern heutzutage ganze Abteilungen aus. Nutzen Sie Ihre Chancen und tun Sie das Richtige zur richtigen Zeit. Überzeugen Sie Unternehmen, zu IHNEN outzusourcen. Nie waren die Zeiten besser, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. Wir raten Ihnen daher dringend, sich einer neuen, jungen, Generation von Gründern anzuschließen. Denken Sie an die gewonnenen individuellen Freiheiten und Ihre Zukunftsperspektiven. Die neuesten Studien zu diesem Thema zeigen eindeutig: Sie wären eine oder einer von Vielen, die sich noch während des Studiums oder direkt danach für diesen beruflichen Weg entscheiden.
Haben Sie keine Angst vor neuen Herausforderungen. Sicherlich hat der Markt Trends und Launen - wenn Sie fachlich gut sind, wird er jedoch schlussendlich Ihr Verbündeter. Entkommen Sie dem Angestelltenverhältnis, streichen Sie Gewinne selbst ein und glauben Sie an sich!

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Etwas BWL…
Aller Anfang muss nicht schwer sein. Auch wenn Sie (noch) nichts von Steuern und Betriebswirtschaft verstehen, stehen Sie nicht auf verlorenem Posten. Als Geisteswissenschaftler besitzen Sie die notwendigen Fähigkeiten, sich sehr schnell in diesen Bereich einzulesen. Einige Sachen die es zu beachten gilt, möchten wir Ihnen an dieser Stelle kurz vorstellen möchten.
Als erstes sollten Sie überprüfen, ob der Beruf dem Sie nachgehen möchten, einem der freiberuflichen Katalogberufe zugeordnet ist. Klassischen Katalogberufen gemäß § 18 EStG bzw. § 1 PartGG gehen beispielsweise Journalisten, Übersetzer, Dolmetscher und Wissenschaftler nach. Per Gesetz sind „ähnliche“ Berufe jedoch miteingeschlossen, sodass zum Beispiel auch Korrektoren, Lektoren, Regisseure, Texter und Historiker typische Freiberufler sind.
Der Status als Freiberufler bringt einige Vorteile mit sich. So sind Sie im Gegensatz zu Gewerbetreibenden nicht gewerbesteuerpflichtig und auch nicht zur Buchführung verpflichtet. Eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung (kurz EÜR), in der Sie pro Jahr Ihre Einnahmen Ihren Ausgaben gegenüberstellen ist ausreichend.
Wir empfehlen Ihnen, detailliertere Informationen zu den Themen Freiberufler und speziell der Einnahmenüberschussrechnung in einschlägiger Fachliteratur einzuholen. Ein Einlesen in die Thematik ist durchaus sehr sinnvoll und in Ihrem eigenen Interesse. Verschenken Sie nicht Ihr Bestes – Ihr hart erarbeitetes Geld - an den Fiskus. Werden Sie zum Abschreibekünstler und kommen Sie noch unter den Einkommensteuerfreibetrag! Einen guten Überblick erhalten Sie in vielen Taschenbüchern, die Sie bereits für wenige Euro, beispielsweise bei www.amazon.de, www.thalia.de, www.buecher.de oder www.buch.de bestellen können.

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Wenn Sie spezielle Fragen zum Steuerrecht haben, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall die Konsultation eines Steuerberaters.
Diese Investition kann Ihnen unter Umständen mittel- bis langfristig viel Geld sparen. Am Anfang werden Sie in der Regel sicherlich nur einzelne, sehr spezifische Fragen haben. Dafür müssen Sie in der Regel nicht unbedingt gleich einen Steuerberater vor Ort konsultieren. Diese können Sie sich auch ganz bequem gegen kleineres Geld online beantworten lassen. Hierbei hilft Ihnen:


Der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“
Falls auch Sie sich dazu entschließen sollten, einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen, werden Sie als erstes den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen müssen. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit bei Ihrem Finanzamt ist kostenlos. Den Fragebogen können Sie sich beim Bundesfinanzamt unter folgendem Link herunterladen:
www.formulare-bfinv.de/printout/034250_11.pdf

Sollten Sie eine spezifische steuerliche Fragen haben, müssen Sie nicht sofort einen Steuerberater vor Ort konsultieren. Einzelne Fragen beantworten Ihnen - gegen ein kleines Gebot - Steuerberater online unter:

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