Tipps für Freiberufler

Brauche ich für meine selbstständige Tätigkeit ein gesondertes Konto?

Sie sind Korrektor, Lektor, Übersetzer, Dolmetscher, Redakteur, Texter, Werbetexter, beglaubigter Übersetzer, beeidigter Dolmetscher, Journalist, Bewerbungshelfer, Historiker, Werbelektor, Wissenschaftslektor oder Autor und fragen sich, ob Sie für Ihre berufliche Tätigkeit ein gesondertes Bankkonto brauchen?

Kurze Antwort: Jein. Sicherlich können Sie – vor allem am Anfang – Betriebseinnahmen- und Ausgaben über Ihr privates Girokonto laufen lassen.
Prinzipiell gilt jedoch immer: Trennen Sie berufliche und private Ein- und Ausgaben von Anfang an ganz klar voneinander! Denken Sie an die Einnahmenüberschussrechnung, die Sie Ihrem Finanzamt irgendwann noch vorlegen müssen und das Chaos, wenn Privates und Berufliches auf einem Konto miteinander vermischt wird.… Tun Sie sich selbst einen Gefallen und schonen Sie Ihre Nerven. Trennen Sie. Eine klare Trennung erreichen Sie am besten mit einem Konto für geschäftliche Zwecke.


Ein Tipp zuletzt:
Auch bei einem Girokonto sollten Sie die Konditionen vergleichen. Wir empfehlen Ihnen dazu folgendes Portal, in dem Sie sogar kostenlose Konten finden können: Tarifcheck24.de - Versicherungen - Leadprogramm

Das leidige Thema: Welche Versicherungen für das Unternehmen
Eines möchten wir Ihnen nicht verschweigen: Selbstständigkeit bedeutet Verantwortung. Egal ob es sich um Studierende, Kleinunternehmer oder große Unternehmen handelt. Sie alle tragen Verantwortung, und Verantwortung bringt auch ein gewisses Risiko mit sich. Wir sind Menschen und Fehler zu begehen ist menschlich.
Ob Sie sich versicherungstechnisch vor lauernden Gefahren absichern wollen, obliegt ganz allein Ihnen. Lektorieren Sie beispielsweise und haben etwas übersehen, muss ein Werk deshalb womöglich neu gedruckt werden. Es kann schnell zu horrenden Vermögensschäden kommen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese schützt Sie in vielen Situationen und wird für einen durch Sie verursachten Schaden zahlen. Da die Versicherung den Anspruch der anderen Partei zuerst rechtlich prüft, ist in einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eine „passive Rechtsschutzversicherung“ enthalten. Sollten Ansprüche unbegründet sein, wird Ihre Versicherungsgesellschaft Sie darauf hinweisen.

In jedem Fall – auch als Privatperson – sollten Sie jedoch über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken. Diese wird zwar im Schadensfall nichts zahlen, unbegründete Forderungen jedoch für Sie abwehren und Ihnen im Ernstfall viel Geld sparen.
Wir empfehlen Ihnen, die Angebote der Versicherer zu vergleichen. Ein gutes Vergleichsportal finden Sie hier:

Tarifcheck24.de - Versicherungen - Leadprogramm

Wenn Sie eine juristische Frage aber leider keine Rechtsschutzversicherung haben, so können Sie für kleineres Geld auf folgendem Informationsportal Fragen an Rechtsanwälte stellen:

Telefonische Rechtsberatungen für Geschäftsinhaber

Krankenversicherung – Künstlersozialkasse oder private Krankenversicherung?
Eins vorweg: Vergessen Sie Gesundheit! Völlig überbewertet. Gesundheit ist vergänglich – Geld währt ewig!

Finden Sie gar nicht lustig? Ist es auch nicht! Stellen Sie nichts über Ihre eigene Gesundheit.

Wenn alles im Leben glatt läuft, scheint man unbesiegbar – bis zum nächsten kleinen Schnupfen. In regelmäßigen Abständen erinnert uns unser Körper daran, dass auch er Aufmerksamkeit, Pflege und manchmal auch medizinische Versorgung benötigt. Jeder von uns will im Ernstfall nach Möglichkeit die beste medizinische Betreuung. Für Freiberufler aus den publizistischen Berufen ist die Künstlersozialkasse eine Alternative. Sie fungiert wie bei Angestellten der Arbeitgeber und zahlt Ihnen als Freiberufler jenen Anteil, den in einem Angestelltenverhältnis Ihr Arbeitgeber entrichtet hätte. Sie ist jedoch nicht immer tatsächlich die günstigere und bessere Alternative.

Prinzipiell kann jeder Freiberufler jederzeit zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Gerade für Berufseinsteiger kann eine private Krankenversicherung wesentlich günstiger sein als eine gesetzliche Krankenkasse. Sie können eine erstklassige medizinische Betreuung bei geringen Kosten erhalten.

Sind Sie noch Studierende/r, können Sie, nachdem Sie aus der Familienversicherung gefallen sind, oder ab dem 14. Fachsemester, eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen und sich von der gesetzlichen Versicherung auf Antrag befreien lassen. Tipp: Haben Sie als Freiberufler Studentenstatus, kommen Sie in den Genuss noch günstigerer Tarife. Studierende/r sind Sie übrigens auch dann, wenn Sie sich z.B. bei der Fernuniversität in Hagen in einen Studiengang einschreiben. Der Semesterbeitrag beträgt nur 11 EUR. Sie belegen (zahlen) nur Module wann und wenn Sie wollen. Die meisten privaten Versicherer akzeptieren Studenten bis Mitte Dreißig. Der günstigste Studententarif der HanseMerkur Versicherungsgruppe beträgt derzeit weniger als 50 EUR pro Monat.
Und für eine dauerhafte Bindung an ein privates Versicherungsunternehmen sei gesagt: Es gibt mittlerweile auch Basistarife. Diese sind auch auf Dauer günstig und leisten in jedem Fall zumindest die gleiche Abdeckung wie ihre gesetzlichen Gegenspieler.

Aus persönlichen Erfahrungen raten wir Ihnen zu einer privaten Krankenversicherung. Oftmals günstigeren Beiträgen stehen Ärzte, die Sie wirklich ernst nehmen, umfassende Kostenübernahmen und im schlimmsten Fall eine meist bessere Versorgung im (privaten) Krankenhaus gegenüber.

In jedem Fall sollten Sie jedoch die Konditionen der verschiedenen Versicherer gründlich vergleichen. Hierzu empfehlen wir Ihnen das folgende, sehr gut geeignete, Vergleichsportal:


Tarifcheck24.de - Versicherungen - Leadprogramm

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